Wiedereintritt in ein Master-Studium
Wer nach einem Austritt wieder in die ETH Zürich in ein Master-Studiengang eintreten möchte, kann sich - unter bestimmten Voraussetzungen - für einen Wiedereintritt bewerben.

Der Wiedereintritt in ein Master-Studium ist grundsätzlich möglich, wenn Sie:
- Ihr Bachelor-Studium an der ETH Zürich erfolgreich abgeschlossen haben und danach ausgetreten sind.
- ein Master-Studium begonnen und abgebrochen haben und aus der ETH ausgetreten sind. Jetzt möchten Sie mit demselben Master-Studium fortfahren oder ein anderes Master-Studium beginnen.
- bereits ein Master-Studium an der ETH Zürich absolviert haben und jetzt ein zweites Master-Studium beginnen möchten.
Die Zulassungsgrundlage bei einem Wiedereintritt in ein Master-Studium ist immer der Bachelor!
Voraussetzungen
Wünschen Sie – ausgehend von Ihrem Bachelor-Abschluss – einen Wiedereintritt in einen…
Sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie sich direkt bei der Kanzlei bewerben:
- Sie haben einen ETH-Bachelor, und
- Ihr ETH Bachelor-Abschluss ist zum Zeitpunkt des Semesterbeginns nicht älter als vier Jahre, und
- Sie sind nicht von dem von Ihnen gewünschten Studiengang ausgeschlossen, und
- falls Sie den konsekutiven ETH-Master-Studiengang begonnen haben und nach einem Unterbruch fortführen möchten, dann muss der Studienabschluss in der verbleibenden Studienfrist möglich sein (ausgehend von 30 Kreditpunkten pro Semester).
Bewerbungen über die Kanzlei sind sowohl zum Frühjahrs- als auch zum Herbstsemester möglich.
Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen Sie sich über die Zulassungsstelle bewerben. Bewerbungen über die Zulassungsstelle sind nur zum Herbstsemester möglich.
Für nicht konsekutive oder spezialisierte Master-Studiengänge müssen Sie sich über die Zulassungsstelle bewerben. Bewerbungen über die Zulassungsstelle sind nur zum Herbstsemester möglich.
Was ist ein konsekutiver Master-Studiengang?
Ein konsekutiver Master ist ein Master-Studiengang mit derselben Studienrichtung wie der Bachelor (z.B. Physik BSc > Physik MSc).
Es gibt auch konsekutive Master mit einer anderen Studienrichtung als der Bachelor (z.B. Maschineningenieurwissenschaften BSc > Management, Technologie und Ökonomie MSc).
Bei solchen Master-Studiengängen ist im Anhang des entsprechenden Master-Reglements definiert, mit welchen Bachelor-Diplomen eine auflagenfreie Zulassung (ohne Bewerbung) möglich ist.
Was sind andere Master-Studiengänge?
Andere Master-Studiengänge sind entweder nicht konsekutive oder spezialisierte Master-Studiengänge.
Ein nicht konsekutiver Master ist ein Master-Studiengang mit einer anderen Studienrichtung als der Bachelor (z.B. Physik BSc > Chemie MSc).
Für spezialisierte Master-Studiengänge gelten besondere Aufnahmebedingungen und die Anzahl der Studienplätze ist oft beschränkt.
Eine Übersicht der (nicht) konsekutiven und spezialisierten Master-Studiengänge ist ausgehend von der Webseite Studienangebot zu finden.
Senden Sie das Download Bewerbungsformular zum Masterstudium (PDF, 161 KB) mit allfälligen Unterlagen fristgerecht per E-Mail oder Post an die Kanzlei.
Wenn Sie die Voraussetzungen für eine direkte Bewerbung über die Kanzlei nicht erfüllen und trotzdem dieses Bewerbungsformular verwenden, tun Sie dies auf eigene Gefahr (gilt z.B. nicht als frist- und/oder formgerechte Bewerbung für andere Verfahren).
Zu Anrechnung und Erlass von Studienleistungen beachten Sie bitte die speziellen Informationen.
Falls Sie Ihr Studium an der ETH Zürich nicht antreten können oder möchten, dann informieren Sie uns bitte per E-Mail () bis spätestens Sonntag,
12. Oktober 2025.
Falls Sie Ihre ETH-Karte bereits erhalten haben, retournieren Sie diese per Post oder persönlich am Schalter der Campus Info (Rämistrasse 101, HG D 34.1, 8092 Zürich).
Ab Sonntag, 12. Oktober 2025, muss die Semesterrechnung bezahlt werden. Falls Sie nach diesem Datum aus der ETH austreten möchten, müssen Sie bei uns eine Austrittserklärung einreichen.